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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Erdbestattung durchführen lassen
Zuständigkeit
Abt. Stadtwirtschaft
Stadhof
Gerikestraße 95a
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 452 41
Fax
 : 
+49 3904 720 768
E-Mail
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Um eine Bestattung im Sarg durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[- Frist

Eine Bestattung darf im Regelfall frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen.

Die Erdbestattung soll innerhalb von 10 Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden.

Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis) kann eine frühere Bestattung aus religiösen Gründen erlauben oder aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Bestattung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.




[+ Rechtsgrundlage(n)
Verfügbare Formulare
Friedhofssatzung der Stadt Haldensleben
[PDF-Dokument : 182 kB]
Friedhofsgebührensatzung
[PDF-Dokument : 224 kB]
 

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