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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Erdbestattung durchführen lassen
Zuständigkeit
Abt. Stadtwirtschaft
Stadhof
Gerikestraße 95a
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 452 41
Fax
 : 
+49 3904 720 768
E-Mail
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Um eine Bestattung im Sarg durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[- Kosten

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschau (nicht bei Fehlgeburten),
  • die Beurkundungen,
  • das Grabnutzungsrecht (»Erwerb« der Grabstelle),
  • den Sarg
  • das Bestattungsunternehmen.

Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an, z.B. für die Trauerhalle, die Person, die die Trauerrede hält, Bewirtung etc).

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig und bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs, auf dem die Beisetzung erfolgen soll, zu erfragen.

Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.




[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)
Verfügbare Formulare
Friedhofssatzung der Stadt Haldensleben
[PDF-Dokument : 182 kB]
Friedhofsgebührensatzung
[PDF-Dokument : 224 kB]
 

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