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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Erdbestattung durchführen lassen
Zuständigkeit
Abt. Stadtwirtschaft
Stadhof
Gerikestraße 95a
D-39340 Haldensleben
Telefon
 : 
+49 3904 452 41
Fax
 : 
+49 3904 720 768
E-Mail
 : 
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Um eine Bestattung im Sarg durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[- Erforderliche Unterlagen
  • Sterbeurkunde oder ein Nachweis des zuständigen Standesamtes, dass die Beurkundung zurückgestellt worden ist.

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde oder Kirche, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.




[+ Kosten

[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)
Verfügbare Formulare
Friedhofssatzung der Stadt Haldensleben
[PDF-Dokument : 182 kB]
Friedhofsgebührensatzung
[PDF-Dokument : 224 kB]
 

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