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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter aus Drittstaaten beantragen

Sie möchten in Deutschland als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.




[+ Volltext

[- Voraussetzungen
  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter aus einem Drittstaat.
  • Sie wollen in Deutschland als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Verfahrensablauf

[+ Rechtsbehelf
 

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