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Ausgesetzte oder entlaufende Haustiere anzeigen

Sollten Sie ein ausgesetztes oder entlaufendes Haustier in Besitz nehmen, müssen Sie unverzüglich den Fund anzeigen.




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[+ Voraussetzungen

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[+ Kosten

[+ Frist

[+ Ansprechpunkt

[+ Formulare

[- Verfahrensablauf

Sie zeigen den Fund unverzüglich dem Verlierer oder Eigentümer an. Ist dieser unbekannt, machen Sie die Anzeige gegenüber der für den Fundort zuständigen Behörde. Sie machen dazu Angaben der Umstände, die für die Ermittlung des Verlierers oder des Eigentümers von Bedeutung sein können.

Sie können als Finder mit dem Einverständnis der zuständigen Behörde das Tier verwahren. Dazu müssen Sie das Tier artgerecht unterbringen,  pflegen,  ernähren und tierärztlich versorgen. Meldet sich der Eigentümer innerhalb von 6 Monaten seit der Fundanzeige, müssen Sie das Tier herausgeben. Sie können vom Eigentümer Ersatz der notwendigen Aufwendungen sowie Finderlohn verlangen. Nach Ablauf von 6 Monaten erwerben Sie als Finder das Eigentum an dem Tier, es sei denn Sie haben zuvor hierauf verzichtet.




[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

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