Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Jugendfalknerjagdschein-Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Wenn Ihnen der Jugendfalknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.




[+ Volltext

[- Voraussetzungen
  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein wurde entzogen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • verstrichene Sperrfrist



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Frist

[+ Ansprechpunkt

[+ Formulare

[+ Verfahrensablauf

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst