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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen

Als Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug zu einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, solange Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft fortbesteht.




[+ Volltext

[+ Verfahrensablauf

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[- Frist

Antragsfrist: 6 Wochen bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer:

Im Falle der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt.




[+ Bearbeitungsdauer

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf

[+ Formulare

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

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