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Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen

Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.




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Dauer (bei fester Zeit): 3

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Eingangsbestätigung erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Antragstellung. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Unterlagen fehlen. Spätestens 3 Monate nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen wird über Ihren Antrag entschieden. Die Frist kann um einen Monat verlängert werden.




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