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Heilmittel für Krankenversicherte beantragen

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf medizinisch notwendige Heilmittel.




[+ Volltext

[+ Verfahrensablauf

[+ Ansprechpunkt

[- Voraussetzungen
  • Die Abgabe von Heilmitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen setzt eine ärztliche Verordnung voraus. 
  • Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
    • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
    • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
    • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
    • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.
  • Heilmittelleistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden oder Sprachtherapeutinnen und Sprachtherapeuten oder Ernährungstherapeutinnen und Ernährungstherapeuten erbracht werden. 
     



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[+ Kosten

[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf
 

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