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Unbemannte Fluggeräte Erlaubnis beantragen

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[- Erforderliche Unterlagen
  • Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947
  • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
  • Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher 
  • Betriebshandbuch (ConOps)
  • SORA-Risikobewertung (SORA - Specific Operations Risk Assessment)
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen
    • für den Einflug in geografische Gebiete
    • für Flüge in Kontrollzonen 
    • zum Abwurf von Gegenständen



[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

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