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Unbemannte Fluggeräte Erlaubnis beantragen

Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[- Voraussetzungen
  • Sie besitzen
    • eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
    • ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
    • eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
     



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

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