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Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.




[- Verfahrensablauf

Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.




[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

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