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Familiennamen aus einem wichtigen Grund ändern

Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.




[+ Verfahrensablauf

[- Voraussetzungen
  • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
  • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
  • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
  • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
  • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
  • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

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