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Aufhebung der Ehe beantragen

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Eheschließung nicht rechtens ist, können Sie die Aufhebung Ihrer Ehe beantragen.




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[- Rechtsbehelf

Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt




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