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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Gestattung für Gaststättengewerbe für besondere Anlässe beantragen
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Abt. Gewerbeangelegenheiten
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
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Telefon
 : 
+49 3904 479 2132
Fax
 : 
+49 3904 479 2199
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Für diese Dienstleistung wurde die Terminbuchung vorrübergehend deaktiviert. Die Funktion steht demnächst wieder zur Verfügung. Bei Bedarf melden Sie sich bitte telefonisch unter +49 3904 4792132.

Vielen Dank für ihr Verständnis.



Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).




[+ Volltext

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[- Frist

Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.




[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

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