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Eintragung in das Arztregister beantragen

Wenn Sie einer vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen möchten, müssen Sie sich in das Arztregister eintragen lassen.




[+ Volltext

[- Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem Antragsvordruck beantragen.

  • Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vorgelegt und die Gebühr für die Eintragung bezahlt haben, besteht ein Anspruch auf Eintragung in das Arztregister.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Information über die erfolgte Eintragung in das Arztregister.



[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Formulare

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

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