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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Altenpflegerin« bzw. »Altenpfleger« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.




[+ Ansprechpunkt

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Kosten

[- Voraussetzungen
  • Sie haben nach der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung die staatliche Prüfung für Altenpfleger bestanden.
  • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet .



[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

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