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Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.




[+ Volltext

[+ Rechtsgrundlage(n)

[- Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
  • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung 



[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Frist

[+ Bearbeitungsdauer

[+ Hinweise (Besonderheiten)
 

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