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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.




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[- Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.




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