Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ein gültiges Personaldokument
  • Zulassung des Fahrzeuges

 Zu beachten!

  • Wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist, muss zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller vorgelegt werden.
  • Wenn sich der Antragsteller bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lässt, ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

 

Gebühr:

  • Bei Neubeantragung und jährlicher Verlängerung:                                 25 Euro
  • Bei Änderungen (z.B. bei Fahrzeugwechsel innerhalb
    der Gültigkeitsdauer)                                                                                10 Euro


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