Ab Mai nur noch digitale Bilder für Ausweisbeantragung

Wer ab Mai einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, kann die dafür erforderlichen biometrischen Passfotos nicht mehr, wie bisher üblich, in Papierform vorlegen. Stattdessen werden bundesweit nur noch digitale Bilder akzeptiert. Hintergrund ist eine Änderung des Personalausweisgesetzes, die einer Manipulation von Passbildern entgegenwirken soll.

Das Bürgerbüro ist mit zwei Foto-Terminals ausgestattet, an dem die Bürger selbst ihre Fotos aufnehmen können, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Alternativ können professionelle Fotostudios, die dafür zertifiziert sind, die Passbilder anfertigen und auf digitalem Weg an das Bürgerbüro senden. Dafür erhalten die Bürger beim Fotografen einen ausgedruckten QR-Code, den sie bei der Beantragung der Dokumente im Bürgerbüro vorlegen.

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind ab Mai nicht mehr erlaubt. Fotos auf Papier sind ebenfalls nicht mehr zulässig.

Wird das Passfoto vom Fotogerät im Bürgerbüro erstellt, wird es im Anschluss direkt an das Fachverfahren zur Antragstellung des Ausweisdokuments weitergeleitet. Ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Für das Foto wird eine Gebühr in Höhe von 6 Euro fällig.

30.04.2025 

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