Haldensleben: Wohngeldstelle wechselt zum Landkreis

BürgerbüroNeue Zuständigkeiten ergeben sich ab 1. Juli für Bezieher von Wohngeld in Haldensleben: Die eigene Wohngeldstelle in der Stadtverwaltung wird aufgelöst. Für laufende Angelegenheiten und neue Anträge ist dann die Wohngeldstelle des Landkreises in der Gerikestraße 5 zuständig.

Ab dem 4. Juli finden die Sprechzeiten hier immer dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr statt.
Telefonische Erreichbarkeit unter: 03904 7240 - 6202

Hintergrund: Da die Stadt Haldensleben nicht mehr über mehr als 20.000 Einwohner verfügt, hatte das Landesverwaltungsamt diese Änderung der Zuständigkeit eingefordert. Laut Wohngeldgesetz liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung ausschließlich bei den kreisfreien Städten, Landkreisen und Kommunen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner haben.

 

28.06.2017 

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