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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Meldebescheinigung beantragen
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
 : 
EGVP Govello-ID
 : 
govello-1258628480528-000189645
Telefon
 : 
+49 3904 479 2512
Fax
 : 
+49 3904 479 2599
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Ihre Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde stellt Ihnen auf Antrag auch eine besondere Meldebestätigung in Form einer Meldebescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Standesamt oder einer anderen Behörde) aus, wenn Sie dort gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient vorrangig dem Nachweis der Wohnung und enthält grundsätzlich Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen. Die Meldebescheinigung darf - soweit erforderlich - auch weitere Daten der betroffenen Person enthalten.

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Die Ausfertigung einer Meldebescheinigung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.




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