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Stadtverwaltung Bauamt
Stadt Haldensleben
Bauverwaltung
Markt 20-22
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D-39340 Haldensleben
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Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.




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