Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn an Ihrer Beschäftigung ein öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht. Eine formale Qualifikation ist jedoch nicht erforderlich.




[+ Volltext

[+ Verfahrensablauf

[+ Ansprechpunkt

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Frist

[+ Bearbeitungsdauer

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Formulare
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst