Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter aus Drittstaaten beantragen

Sie möchten in Deutschland als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.




[+ Volltext

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Verfahrensablauf

[+ Rechtsbehelf
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst