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Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Logopädin« bzw. »Logopäde« führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.
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