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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger aus Drittstaaten beantragen

Sie möchten in Deutschland als Altenpflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.




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