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Gleichwertigkeit von Befähigungs- und Ausbildungsnachweise nach § 13c Gewerbeordnung beantragen
  • Für die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
  • Der Sachkundenachweis ist eine Voraussetzung für die Erteilung der jeweiligen gewerberechtlichen Erlaubnis.
  • Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Sachkundenachweis anerkennen lassen.



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