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Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.
Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.
Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.
Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)
Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)
Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)
Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)
Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)
Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)
Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft. Blinde erhalten mindestens die Stufe III.
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