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Approbation für Tierärztin oder Tierarzt aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Damit Sie in Deutschland als Tierarzt oder Tierärztin ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Diese können Sie auch mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz erhalten.




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