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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Sie möchten in Deutschland als Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um die staatliche Erlaubnis zu erhalten, können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.




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