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Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden

Wenn Sie als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Personen in Deutschland beschäftigen, müssen Sie diese über das Meldeportal-Mindestlohn anmelden. Das gleiche gilt, wenn Sie Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland entleihen.




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