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Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern

Wenn Sie ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Sie müssen der BNetzA auch melden, wenn die Vereinbarung endet. Bei Änderungen ist eine neue Vereinbarung nötig.




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