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Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im Mini-One-Stop-Shop (M1SS) beantragen

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erbringen, können Sie die Umsätze daraus zentral mit dem Besteuerungsverfahren Mini-One-Stop-Shop (M1SS) erklären und versteuern.




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