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Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen oder Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Umsätze daraus mit dem Verfahren One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung erklären und versteuern.




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