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Wassergefährdende chemische Stoffe selbstständig einstufen

Wenn Sie, beziehungsweise Ihr Unternehmen, eine Anlage betreiben, in der mit wassergefährdenden chemischen Stoffen umgegangen wird, müssen Sie die verwendeten Stoffe selbstständig in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) einstufen und dem Umweltbundesamt mitteilen.




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