Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Rundfunkbeitrag anmelden

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Hinweis:

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Für Bürger und Bürgerinnen erfolgt die Beitragsumstellung zum 01.01.2013 größtenteils automatisch.




[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Frist

[+ Ansprechpunkt

[+ Formulare

[+ Verfahrensablauf

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst