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Anerkennung als Stadtplanerin oder Stadtplaner mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen

Haben Sie im Ausland einen Abschluss als Stadtplanerin und Stadtplaner erworben und Berufserfahrung gesammelt? Wenn Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben möchten, können Sie eine Eintragung in die Architektenliste oder Stadtplanerliste beantragen.




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