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Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.




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