Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Betrieb oder wesentliche Änderung des Betriebs einer zahnmedizinischen, medizinischen und tiermedizinischen Röntgeneinrichtung anzeigen

Wenn Sie beabsichtigen, eine zahnmedizinische, medizinische oder tiermedizinische Röntgeneinrichtung zu betreiben oder wesentlich zu ändern, und diese nicht genehmigungspflichtig ist, sind Sie verpflichtet, dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.




[+ Volltext

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Verfahrensablauf

[+ Rechtsgrundlage(n)
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst