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Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen

Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen. 




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