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Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen

Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachapothekerin oder Fachapotheker unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.




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