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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen

Wenn Sie Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse in ein Land außerhalb der EU exportieren möchten, müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis bzw. ein Re-Exportzeugnis oder zusätzlich ein Vorausfuhrzeugnis beantragen.




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