Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Niedrigschwellige Angebote im Pflegebereich anerkennen lassen

Wer niedrigschwellige Betreuungsleistungen Pflegebedürftige anbieten möchte, muss diese zunächst anerkennen lassen. Die Antragstellung für die Anerkennung von Angeboten nach § 45a SGB XI erfolgt individuell in dem Bundesland in dem das Angebot erbracht wird.




[+ Volltext

[+ Verfahrensablauf

[+ Voraussetzungen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Kosten

[+ Frist

[+ Bearbeitungsdauer

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Rechtsbehelf

[+ Formulare
 

Netzwerkpartner

Belgern
 Brandenburg
 Burg
 Calbe
 Gardelegen
 Haldensleben
 Neustadt
 Nordhausen
 Oebisfelde
 Perleberg
 Ploetzky

Tangermünde - OT Buch

 Prenzlau
 Stendal
 Zerbst