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Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.




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