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Prüfung von Kraft- und Brennstoffe von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen

Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung von chemischen, physikalischen Parametern und Grenzwerten für Kraft-/Brennstoffe. Die Ergebnisse werden jährlich an das Umweltbundesamt gemeldet, das wiederum diese der Europäischen Kommission meldet (Nationaler Kraftstoffbericht).




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