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Aufgabe:
Gestattung für Gaststättengewerbe für besondere Anlässe beantragen
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Abt. Gewerbeangelegenheiten
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
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Telefon
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+49 3904 479 2132
Fax
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+49 3904 479 2199
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Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z.B. Baukantinen) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung).




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