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Einsicht in die Adoptionsakte beantragen

Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener - etwa die Ihrer leiblichen Eltern - stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.




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