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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
Zuständigkeit
Stadtverwaltung Abt. Gewerbeangelegenheiten
Stadt Haldensleben
Markt 20-22
Rathaus
D-39340 Haldensleben
E-Mail
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Telefon
 : 
+49 3904 479 2132
Fax
 : 
+49 3904 479 2199
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Sie wollen eine Gaststätte vorübergehend aus besonderem Grund betreiben? Dann müssen Sie dies schriftlich anzeigen.




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[+ Verfahrensablauf

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[+ Frist

[+ Rechtsgrundlage(n)

[+ Hinweise (Besonderheiten)

[+ Kosten

[+ Rechtsbehelf
Verfügbare Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes in Haldensleben
[PDF-Dokument : 140 kB]
 

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